Glossar

Klimarahmenkonvention

Die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) ist das internationale, multilaterale Klimaschutzabkommen der Vereinten Nationen. Ihr Ziel ist es, eine gefährliche anthropogene – also eine vom Menschen verursachte – Störung des Klimasystems zu verhindern. Die UNFCCC wurde 1992 im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro ins Leben gerufen und trat zwei Jahre später in Kraft. Mittlerweile haben 195 Staaten die UNFCCC ratifiziert und damit nahezu alle Staaten der Welt.
(Quelle: https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik/klimarahmenkonvention)

Pariser Klimaschutzabkommen

Das Übereinkommen von Paris ist die erste umfassende und rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz (COP21) geschlossen.
(Quelle: https://ec.europa.eu/clima/policies/international/negotiations/paris_de)

Kyoto Protokoll

Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 von der dritten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen angenommen. Es trat 2005 in Kraft und stellte weltweit den ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Eindämmung des Klimawandels dar. Dieser verpflichtete im Anhang (Annex B) genannten Industriestaaten, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu senken. Das Kyoto Protokoll ist am 31.12.2020 ausgelaufen.
(Quelle: frei nach https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-eu-klimapolitik/kyoto-protokoll#entstehungsgeschichte-und-erste-verpflichtungsperiode)

Clean Development Mechanism

Der Clean Development Mechanism (CDM) ist einer der drei vom Kyoto-Protokoll vorgesehenen flexiblen Mechanismen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. Er erlaubt es den in Annex I der Klimarahmenkonvention aufgeführten Industrieländern, einen Teil ihrer Emissionsbegrenzungs- und -reduktionsverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll in Entwicklungsländern ohne eigene verbindliche quantitative Minderungsziele (nicht in Annex I genannten Ländern) zu erbringen. Hierdurch will der CDM letztere gleichzeitig dabei unterstützen, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

Contribution Claim

Ein Claim, mit dem eine Organisation, ein Unternehmen oder eine Privatperson einen Beitrag zu Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung kommuniziert. Hinter einem Contribution Claim steht keine Kompensation. Durch den Klimaschutzbeitrag in einem Projekt erzielte Emissionsminderungen verbleiben im Gastland und dürfen von diesem auf sein NDC angerechnet werden.

Doppelzählung

Eine Tonne Emissionsreduktion wird durch 2 Länder beansprucht und in deren Emissionsinventaren verbucht.

Doppelbeanspruchung

Eine Form der Doppelzählung: Eine Tonne Emissionsreduktionen wird durch 2 Parteien beansprucht (z. B. Gastland und Kompensationskunde/Kompensationskundin), jedoch nicht in 2 Emissionsinventaren verbucht.

Corresponding Adjustment

Corresponding Adjustments sind eine buchhalterische Anpassung, bei der Länder Emissionsreduktionen, die sie – z. B. für die Kompensation -ins Ausland exportieren, in ihrer Emissionsbilanz und Berichterstattung unter dem Pariser Klimaschutzabkommen abziehen und nicht auf ihre Minderungsziele anrechnen.

Wichtige Veröffentlichungen zum Thema: