Für Klimaschutzprojekte ändert sich 2026 einiges: Die Vereinten Nationen stellen neue Regeln für CO₂-Kompensation auf und reagieren damit auf Kritik am bisherigen UN-System, dem Clean Development Mechanism (CDM). Dessen Schwachstellen soll der neue Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) vermeiden. Wir begrüßen, dass der PACM auf Methoden setzt, die die Wirkung von Klimaschutzprojekten eher unter- als überschätzen. „Heiße Luft” und Greenwashing lassen sich so vermieden.

Besonders wichtig ist dabei das Prinzip der Zusätzlichkeit, das im Rahmen von CDM häufig nur unzureichend umgesetzt wurde. Ein Beispiel dafür findet sich in Indien, wo Geldgeber aus dem Globalen Norden Windparks förderten und im Gegenzug zertifizierte CO₂-Minderungen erhielten. Doch ein genauerer Blick offenbarte, dass im selben Zeitraum und in denselben Regionen auch profitable Windparks entstanden, ohne dass auch nur ein Cent aus der Klimaschutz-Finanzierung geflossen ist. Damit waren viele geförderte Windparks – trotz CDM-Registrierung – tatsächlich nicht zusätzlich, da sie auch ohne Klimafinanzierung entstanden wären. Um dies zu vermeiden, verlangt der neue PACM eine eingehende Prüfung, ob die jeweiligen Technologien bereits Marktreife erreicht haben oder staatliche Subventionen erhalten.

Dynamische Baselines vermeiden Überschätzung

Auch bei den sogenannten Baselines gibt es Verbesserungen: Sie beschreiben, wie viel Treibhausgase ohne das untersuchte Klimaschutzprojekt emittiert würden. Auf dieser Basis wird dann berechnet, wie viel CO₂ ein Projekt tatsächlich eingespart hat. Für solche Baselines gibt es jedoch unterschiedliche Schätzungen. Der PACM schreibt nun vor, im Zweifelsfall das niedrigste Szenario als Referenz zu wählen. Die Wirkung der Projekte wird somit eher unter- als überschätzt. Ein Beispiel dafür ist der Anteil nicht nachwachsender Biomasse (fraction of non-renewable biomass, fNRB). Dieser beschreibt, welcher Anteil von geschlagenem Brennholz in der jeweiligen Region nicht wieder nachwächst und somit für CO₂-Emissionen sorgt. Die bisherigen Werte waren oft zu hoch angesetzt, was dazu führte, dass die CO₂-Minderungen von effizienten Öfen häufig überschätzt wurden. Als Reaktion darauf passt die PACM-Reform die fNRBs nun an.

Baselines können sich mit der Zeit ändern, wenn beispielsweise technologischer Fortschritt dazu führt, dass die Treibhausgasemissionen auch ohne Klimaschutzfinanzierung abnehmen. Im Rahmen des CDM wurden die Baselines über viele Jahre konstant gehalten, deshalb bildeten sie solche Fortschritte nicht ab. Besonders absurde Folgen hatte dies bei CO₂-Gutschriften für die Beseitigung des Industrieabgases Trifluormethan (HFC-23). Hier schuf eine konstante Baseline Anreize dafür, dass Unternehmen unnötigerweise HFC-23 erzeugten, weil dessen spätere Vernichtung lukrativ war. Beim neuen PACM-System kommen daher dynamische Baselines zum Einsatz, die sich an neue Rahmenbedingungen anpassen lassen.

PACM-Regeln schaffen zusätzlichen Klimaschutz, Vermeidung von Doppelzählungen

Die neuen Regeln verbessern nicht nur den Klimaschutz, sondern geben den Menschen im Globalen Süden neue Möglichkeiten. So haben lokale Interessengruppen während der gesamten Laufzeit eines Projektes die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen. Klimaschutzprojekte müssen jetzt nicht nur CO₂ einsparen, sondern auch die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Hunger bekämpfen, Gesundheit fördern, die Position von Frauen stärken oder das Einkommen von Menschen im ländlichen Raum verbessern.

Corresponding Adjustments (CAs) schließlich können die Qualität von Projekten noch weiter entscheidend verbessern. Diese Regelung besagt, dass ein Projektland sich die CO₂-Minderungen eines Projektes nicht selbst auf seine Klimaziele anrechnet, sondern diese Minderung an den ausländischen Investor des Projektes überträgt.

Mit den CAs werden aus dem bisherigen Nullsummenspiel der freiwilligen CO₂-Kompensation von z.B. europäischen Unternehmen zusätzliche Emissionsminderungen für das Klima. Denn die Projektländer können sich – wie beschrieben – die CO₂-Minderungen des Projektes nicht anrechnen, aber die investierenden Unternehmen aus Europa auch nicht, solange diese die Projekte für die freiwillige CO₂-Kompensation ihrer noch verbleibenden Restemissionen nutzen. Weder das Projektland noch die Unternehmen können sich also die CO₂-Minderungen anrechnen, um ihre rechtlich vorgegebenen Klimaziele zu erreichen. Physisch finden diese CO₂-Minderungen aber dennoch statt, und sie werden auch von der UN zertifiziert. Im Ergebnis kommen sie dem Weltklima zugute, da sie zusätzlich zu den CO₂-Minderungspflichten weltweit geschehen und kein Akteur sie sich anrechnen darf.

Zusammen mit den nun strengeren Kriterien des PACM sollte dieser zusätzliche Klimaschutz das Vertrauen in CO₂-Kompensation zurückgewinnen. Dadurch hat der freiwillige Kohlenstoffmarkt nach Rückgang des Marktvolumens 2021 bis 2024 die Chance, wieder zu wachsen.

Gegenüberstellung von CO₂-Minderungen, die ein Projekt mit Contribution Claim (CC) und ein Projekt mit Corresponding Adjustments (CA) erreicht. Ein Projekt mit CC unterstützt das Projektland dabei, seinen NDC zu erreichen. Der Klimaschutz geht im gezeigten Fall nicht über den NDC hinaus. Wenn das Projektland die CO₂-Minderungen aus dem Projekt an ein ausländisches Unternehmen überträgt, muss es seinen NDC vollständig durch eigene Maßnahmen erreichen. Der Klimaschutz des CA-Projektes geht damit über das Klimaziel des Projektlandes hinaus.